Kinderbetreuungsförderung - Tageseltern Link zur Förderung kopieren

Die Förderung soll berufstätige Eltern unterstützen, für die aufgrund der Berufstätigkeit ein Betreuungsbedarf der Kinder zwischen 6 und 19 Uhr besteht und keine Kinderbetreuungseinrichtung mit entsprechenden Öffnungszeiten zur Verfügung steht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/

Rückwirkende Einmalzahlung

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Burgenland über die Gewährung einer Förderung für die Kinderbetreuung durch Tageseltern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009943

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