Kinderbetreuungsförderung - Tageseltern Link zur Förderung kopieren

Die Förderung soll berufstätige Eltern unterstützen, für die aufgrund der Berufstätigkeit ein Betreuungsbedarf der Kinder zwischen 6 und 19 Uhr besteht und keine Kinderbetreuungseinrichtung mit entsprechenden Öffnungszeiten zur Verfügung steht.

Rückwirkende Einmalzahlung

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Burgenland über die Gewährung einer Förderung für die Kinderbetreuung durch Tageseltern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009943