Kinderbetreuungsförderung Link zur Förderung kopieren

Die Förderung soll Familien mit Kindern, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, finanziell unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 7 – Bildung, Kultur, Wissenschaft; Hauptreferat Bildung, Referat Elementarpädagogik
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
+43 57 600 2972
post.a7-bildung@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-3/abteilung-7-bildung-kultur-und-wissenschaft/

Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen pro Jahr, jeweils für die Zeiträume September bis Jänner sowie Februar bis August.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Familienförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009935

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