Kinderbetreuungsförderung Link zur Förderung kopieren

Die Förderung soll Familien mit Kindern, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, finanziell unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 7 – Bildung, Kultur, Wissenschaft; Hauptreferat Bildung, Referat Elementarpädagogik
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
+43 57 600 2972
post.a7-bildung@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-3/abteilung-7-bildung-kultur-und-wissenschaft/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 21.03.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen pro Jahr, jeweils für die Zeiträume September bis Jänner sowie Februar bis August.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Familienförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009935

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