Kinderbonus Link zur Förderung

Die Förderung soll Familien mit Neugeborenen sowie Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr finanziell unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
post.a9-skf@bgld.gv.at

monatliche finanzielle Zuwendung ab Antragstellung

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Familienförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1009927