Kinderbonus Link zur Förderung kopieren

Der Kinderbonus ist eine Förderung des Landes für einkommensschwächere Familien mit Kindern. Die Förderung soll die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der Familie stärken und den Familien eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Personen, die Sorgepflichten für unversorgte Kinder zu tragen haben, werden bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert, indem ein Kinderbonus als monatliche finanzielle Zuwendung für die Dauer von bis zu zwölf Monaten gewährt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Individualförderungen
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/kinderbonus/

Es handelt sich um eine monatliche finanzielle Zuwendung des Landes Burgenland auf die Dauer von höchstens zwölf Monaten.

Höhe der Förderung je Einkommensstufe.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Gewährung des Kinderbonus; Gesetz vom 14. Dezember 2023 über Förderungen aus dem Burgenländischen Sozial- und Klimafonds (Burgenländisches Fördergesetz - Bgld. FöG), LGBl. Nr. 9/2024 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1009927