Mehrlingsgeburten Link zur Förderung kopieren

Die Förderung für Mehrlingsgeburten ist eine Förderung des Landes für Familien mit Mehrlingsgeburten. Die Förderung soll die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der Familie stärken und den Familien eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Personen, die Sorgepflichten für unversorgte Kinder zu tragen haben, werden bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert, indem aufgrund des mit Mehrlingsgeburten verbundenen Mehraufwandes vom Land Burgenland eine Förderung gewährt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Individualförderungen
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+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/mehrlingsgeburten/

Die Förderhöhe beträgt 700 Euro bei einer Zwillingsgeburt.

Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um je 300 Euro.

Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Zuwendung des Landes Burgenland.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Gewährung der Förderung für Familien bei Mehrlingsgeburten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Wirkungsziele

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Referenznummer

1009919