Schulstartgeld Link zur Förderung kopieren

Das Schulstartgeld ist eine Förderung des Landes für burgenländische Familien mit Kindern, die erstmals die erste Klasse Volksschule oder Vorschulstufe besuchen. Die Förderung soll Familien beim Eintritt eines Kindes in die Schullaufbahn finanziell unterstützen und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Individualförderungen
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/schulstartgeld/

Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens einmalig 120 Euro pro schulpflichtiges Kind.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Landes Burgenland über die Gewährung eines Schulstartgeldes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1009901