Schulstartgeld Link zur Förderung

Die Förderung soll Familien mit Kindern, die erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen, finanziell unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Burgenland
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/schulstartgeld/

Amt der Burgenländischen Landesregierung
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at

Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens einmalig 120 Euro pro schulpflichtiges Kind.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Landes Burgenland über die Gewährung eines Schulstartgeldes; gültig ab 1. September 2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009901