Eltern-Kind-Zentren Förderung Link zur Förderung kopieren

Die Förderung soll entsprechende Einrichtungen unterstützen, damit soziale Kontakte der Eltern untereinander und der Kinder mit Gleichaltrigen in Gruppen ermöglicht werden können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
057 600
post.a9@bgld.gv.at
https://www.familienland-bgld.at/ekiz-foerderung/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.familienland-bgld.at/fileadmin-familienland/user_upload/Foerderungen/2024_07_10_Richtlinie_zur_Foerderung_von_Eltern-Kind-Zentren.pdf

jährliche Auszahlung

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Burgenland zur Förderung von Eltern-Kind-Zentren
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009877

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