Alterspension:
Vollendung des 65. LJ für Männer bzw. des 60. LJ für Frauen
Erfüllung der Wartezeit
- 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 30 Jahre vor dem Stichtag oder
- 180 Beitragsmonate ohne zeitliche Lagerung oder
- 300 Versicherungsmonate ohne zeitliche Lagerung oder
- 180 Versicherungsmonate, davon mindestens 84 Monate der Erwerbstätigkeit (die letzte Variante gilt nur für ab 1.1.1955 Geborene)
Antragstellung erforderlich
Knappschaftsalterspension:
Vollendung des 65. LJ für Männer bzw. des 60. LJ für Frauen
Vollendung des 60. LJ für Männer, wenn die Voraussetzungen für den Knappschaftssold erfüllt sind
Erfüllung der Wartezeit
- 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 30 Jahre vor dem Stichtag oder
- 180 Beitragsmonate ohne zeitliche Lagerung oder
- 300 Versicherungsmonate ohne zeitliche Lagerung oder
- 180 Versicherungsmonate, davon mindestens 84 Monate der Erwerbstätigkeit (die letzte Variante gilt nur für ab 1.1.1955 Geborene)
Antragstellung erforderlich
Knappschaftspension:
Dienstunfähigkeit über zumindest sechs Monate
Erfüllung der Wartezeit
Kein Anspruch auf Knappschaftsvollpension, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeitspension oder Alterspension
Antragstellung erforderlich
Korridorpension:
Vollendung des 62. LJ (ab 1. 1. 2026: schrittweise Anhebung auf 63 LJ)
Erfüllung der Wartezeit
Keine pflichtversicherte Tätigkeit und kein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze
Antragstellung erforderlich
Schwerarbeitspension:
Vollendung des 60. LJ
Erfüllung der Wartezeit
Vorliegen von zumindest 120 Schwerarbeitsmonaten innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Stichtag
Keine pflichtversicherte Tätigkeit und kein Erwerbseikommen über der Geringfügigkeitsgrenze
Antragstellung ist erforderlich
Langzeitversichertenregelung für SchwerarbeiterInnen:
Vollendung des 60. LJ für Männer bzw. des 55. LJ für Frauen
Männer geboren vor 1.1.1959, Frauen geboren vor 1.1.1964
Vorliegen von 540 Beitragsmonaten für Männer bzw. 480 Beitragsmonaten für Frauen
Vorliegen von mindestens 120 Schwerarbeitsmonaten innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Stichtag
Antragstellung erforderlich
Teilpension gem. § 4a APG:
Anspruch auf eine Alterspension oder vorzeitige Alterspension (Korridor- oder Schwerarbeitspension) oder Langzeitversichertenpension mit Ausnahme der Voraussetzung des Fehlens einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründenden unselbständigen Erwerbstätigkeit
Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 % und maximal 75 %.
Antragstellung erforderlich
Pension an unversorgte Angehörige:
Verwirkung einer Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeitspension
- Unterhaltsberechtigte, unversorgte, im Inland wohnende Angehörige sind vorhanden
Ruhen einer Pension bei Haft oder Auslandsaufenthalt
- Angehörige im Inland, die im Falle des Todes des Versicherten einen Anspruch auf Hinterbliebenenpension hätten, sind vorhanden
Antragstellung erforderlich
Witwenfortbetriebspension, Witwerfortbetriebspension:
Tod des Ehepartners
Nichtinanspruchnahme der Witwen-/Witwerpension
Fortführung des Betriebes grundsätzlich über zumindest 3 Jahre
Antragstellung erforderlich