Basissubventionen an externe Einrichtungen Link zur Förderung

Es wird ein Beitrag zur teilweisen Abdeckung der laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes und zur Abwicklung von Jahresforschungsprogramm lt. Statuten von wissenschaftlichen Einrichtungen geleistet, welche Leistungen erbringen, die für das Land Steiermark von wesentlichem Interesse sind und nicht durch das Land selbst erbracht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz
03168773590
wissenschaft-forschung@stmk.gv.at
https://www.wissenschaft.steiermark.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Einzelbeschluss der Steiermärkischen Landesregierung, ev. Landtagsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009794