Zukunftsfonds Steiermark Link zur Förderung

Der Zukunftsfonds wurde mit dem Ziel, innovative und zukunftsweisende Projekte zu fördern, geschaffen. Es werden Förderungen abgewickelt und die Verwendungsnachweise rechnerisch und auf widmungsgemäße Verwendung geprüft.

Antragsberechtigt und förderungsfähig sind:

  • Steirische Hochschulen
  • Steirische, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind
  • Steirische Vereine (mit wissenschaftsorientiertem Vereinszweck).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz
03168772915
zukunftsfonds.steiermark@stmk.gv.at
https://www.zukunftsfonds.steiermark.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Zukunftsfondsgesetz, LGBl. Nr. 75/2001 i. d. g. F.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009778