Zuschüsse zu Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung: 1. Erschließungsvorhaben, durch die ein Gebiet dem Tourismus erschlossen werden soll 2. Entwicklungsvorhaben, durch die der Tourismus in einem bereits erschlossenen Gebiet wesentlich gesteigert oder in seiner Struktur verbessert werden kann 3. Sicherungsvorhaben, durch die der Rückgang des Tourismus in Tourismusgebieten verhindert werden soll 4. Veranstaltungen, die auf Grund ihrer Breitenwirkung einen besonderen Anreiz für den Besuch des Landes Salzburg bieten (zB Weltmeisterschaften) 5. Vorhaben von überörtlicher Bedeutung, wie Zusammenschlüsse von Loipen, Rad- und Wanderwegen, gemeinsame Einrichtungen von zwei oder mehreren Tourismusverbänden 6. Maßnahmen der Tourismuswerbung, die sich auf das gesamte Bundesland oder wesentliche Teile desselben erstrecken, der Struktur des Salzburger Tourismus entsprechen, und eine nachhaltige Werbewirkung erwarten lassen