Innovationsförderung „SpeedUp“ Link zur Förderung kopieren

Ziel der Maßnahme ist es, betriebliche Innovationen anzustoßen, auszubauen und zu beschleunigen. Innovative Projekte können einzelbetrieblich oder in Kooperation umgesetzt werden.

Förderbar sind Vorhaben zur Entwicklung oder wesentlichen Verbesserung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren. Die Entwicklungsleistung bzw. der Innovationsgrad müssen über branchenübliche (Weiter-)Entwicklungen im Rahmen des Alltagsgeschäftes hinaus gehen und eine relevante Neuheit mit entsprechendem Marktpotential darstellen. Die Produktentwicklungen müssen sich in den Phasen 2-7 des Technologiereifegrades befinden.

Die Gewährung einer Förderung für ein Innovationsvorhaben orientiert sich am Beitrag des Vorhabens zu den in der aktuell geltenden Wissenschafts- und Innovationsstrategie des Landes formulierten Zielen (insb. regionalwirtschaftliche Bedeutung, wirtschaftliche Verwertbarkeit und Innovationsgehalt).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
wirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 21.03.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung eines Innovationsvorhabens erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses. Die maximale Bemessungsgrundlage ist mit € 120.000,- pro Unternehmen begrenzt. Die Summe der förderbaren Kosten muss je Unternehmen mindestens € 30.000,- betragen.

 

Einzelbetriebliche FTI-Projekte:

Die Förderquote beträgt bis zu 20 % der förderbaren Projektkosten. Zusätzlich können untenstehende Boni bis zu einer Förderquote von 40 % für KMU und 35 % für GU beantragt werden. Die max. mögliche Förderung beträgt somit € 24.000,- (exkl. Boni) bis € 48.000,- (inkl. aller Boni).

 

Kooperative FTI-Projekte

Die Förderquote beträgt bis zu 25 % der förderbaren Projektkosten. Zusätzlich können untenstehende Boni bis zu einer Förderquote von 50% für KU, 40 % für MU und 35 % für GU beantragt werden. Die max. mögliche Förderung beträgt somit € 30.000,- (exkl. Boni) bis € 60.000,- (inkl. aller Boni bei KU).

 

Bonuskriterien

  • 5% für Vorhaben, die einen Beitrag zu den Zielen des Green Deal leisten
  • 5% für Unternehmen, deren Gründungsdatum max. 5 Jahre zurückliegt
  • 10% für Vorhaben, an denen mindestens eine Forschungseinrichtung über Drittkosten einen Forschungsauftrag (in Form eines Subauftrags im Ausmaß von mind. 10% der Gesamtkosten) erhält.
  • Einmalig 5% Prämie für gendersensible Maßnahmen für Unternehmen, die konkrete Konzepte zur Gleichstellung der Geschlechter und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erstellen (z.B. Gleichstellungsmaßnahmen, familienfreundliche Personalpolitik, Kinderbetreuung, Karenz- & Wiedereinstiegsmaßnahmen) und in weiterer Folge auch umsetzen bzw. bereits umgesetzt haben.

 

Verwendungsnachweis durch den Unternehmer

Rechtsgrundlage

FTI-Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009695

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