Innovationsförderung Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderungsaktion ist es, betriebliche Innovationen anzustoßen, auszubauen und zu beschleunigen. Themenschwerpunkte sind insbesondere:

  • Bauen und Sanieren,
  • Holzprodukte und -technologien,
  • Kreativwirtschaft,
  • Biowissenschaften und angewandte Gesundheitsforschung ("life sciences"),
  • IKT und neue Medien.

Förderbar sind Vorhaben der

  • industriellen und gewerblichen Forschung,
  • der vorwettbewerblichen Entwicklung,
  • zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen,
  • zur Entwicklung neuer Produktionsverfahren,
  • zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
wirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung eines Innovationsvorhabens erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses.

Die Förderung beträgt regulär maximal 20 % der förderbaren Kosten, max. 20.000 Euro. Zusätzlich kann ein Bonus in Höhe von jeweils 5 % der förderbaren Projektkosten, jedoch jeweils ein Betrag von maximal 5.000 Euro, gewährt werden:

  • für umwelt- und ressourcenschonende Effekte des Vorhabens,
  • für Unternehmen, deren Betriebsstätte in den südlichen Landesteilen liegt (politische Bezirke St. Johann, Tamsweg und Zell am See sowie die Lammertal-Gemeinden Abtenau, Annaberg-Lungötz und Rußbach),
  • für kooperative Innovationsvorhaben zwischen zwei Unternehmen, wobei auf das einzelne Unternehmen mindestens 40 % der gesamten Projektkosten entfallen müssen und jedes Unternehmen einen eigenen Antrag gemäß dieser Richtlinie zu stellen hat.

Es können maximal zwei Boni in Anspruch genommen werden.

Verwendungsnachweis durch den Unternehmer

Rechtsgrundlage

Richtlinie Innovationsförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009695