Ziel der Maßnahme ist es, betriebliche Innovationen anzustoßen, auszubauen und zu beschleunigen. Innovative Projekte können einzelbetrieblich oder in Kooperation umgesetzt werden.
Förderbar sind Vorhaben zur Entwicklung oder wesentlichen Verbesserung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren. Die Entwicklungsleistung bzw. der Innovationsgrad müssen über branchenübliche (Weiter-)Entwicklungen im Rahmen des Alltagsgeschäftes hinaus gehen und eine relevante Neuheit mit entsprechendem Marktpotential darstellen. Die Produktentwicklungen müssen sich in den Phasen 2-7 des Technologiereifegrades befinden.
Die Gewährung einer Förderung für ein Innovationsvorhaben orientiert sich am Beitrag des Vorhabens zu den in der aktuell geltenden Wissenschafts- und Innovationsstrategie des Landes formulierten Zielen (insb. regionalwirtschaftliche Bedeutung, wirtschaftliche Verwertbarkeit und Innovationsgehalt).