Förderung von EU-Informationsveranstaltungen sowie von Fachexkursionen zu den EU-Institutionen
Tirol
Gefördert werden natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Unter Zugrundelegung der Zielsetzung dieser Förderrichtlinie sind folgende Vorhaben förderungswürdig: Bildungsveranstaltungen, die Kenntnisse über das Funktionieren, historische und aktuelle Entwicklungen sowie Zukunftsperspektiven des Europäischen Integrationsprozesses vermitteln Exkursionen zum direkten Kennenlernen der Europäischen Institutionen Veranstaltungen im Rahmen europäischer Jugend-, Bildungs- und Kulturprojekte Aktivitäten, die der europäischen Mobilität und dem europäischen Erfahrungsaustausch dienen Projekte, die die gemeinsamen europäischen Werte näher bringen (wie Menschenrechte, usw.) Aktionen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Medienarbeit Andere Maßnahmen, die den Europagedanken, ein kritisches Europabewusstsein und eine objektive Europainformation fördern