Förderungen der regionalen Zusammenarbeit Link zur Förderung

Es werden besondere touristische Angebots- und Marketingmaßnahmen sowie touristische Projekte und Veranstaltungen mit wesentlicher regionaler und überregionaler Bedeutung für das Tourismusland Steiermark unterstützt. Mögliche Förderungsempfänger sind die mehrgemeindigen Tourismusverbände, die Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH sowie Projektträger und Veranstalter mit einschlägiger fachlicher und wirtschaftlicher Eignung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung - Referat Tourismus
Radetzkystraße 3, 8010 Graz
03168772144
tourismus@stmk.gv.at
http://www.verwaltung.steiermark.at/tourismus

Die Durchführung der Leistungskontrolle erfolgt auf Basis folgender vorzulegender Unterlagen:

  • Der im Original unterschriebene Förderungsvertrag;
  • Die beglichenen Rechnungen im Original in der Höhe der gewährten Förderung;
  • Eine Gesamtaufstellung der vorgelegten Rechnungen als EXCEL-Datei (auszufüllendes EXCEL-Formular per e-mail);
  • Projektabschlussbericht inklusive Aufstellung der tatsächlichen Kosten und Einnahmen;
  • Die Einnahmenaufstellung hat eine Auflistung aller anderen dem Förderungsnehmer von öffentlichen oder privaten Stellen aus demselben Grund im selben Zeitraum gewährten Förderungen zu enthalten.

Rechtsgrundlage

§ 6 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009554