Sportveranstaltungsförderung Link zur Förderung

Das Land Salzburg fördert die Durchführung von wichtigen Breiten- und Spitzensportveranstaltungen sowie die Teilnahme von Salzburger Sportler/innen an internationalen Wettkämpfen.

Zu den geförderten Veranstaltungen zählen:

  • Internationale Sport-Großveranstaltungen:
    • Weltmeisterschaften
    • Europameisterschaften
    • Internationale Veranstaltungen in der allgemeinen Klasse und/oder Nachwuchs von besonderer Bedeutung
  • Nationale Sport-Großveranstaltungen:
    • Österreichische Staatsmeisterschaften
    • Österreichische Meisterschaften
    • Österreichische Veranstaltungen, wenn das Leistungsniveau und das Teilnehmerfeld in etwa dem einer Österreichischen Staatsmeisterschaft bzw. Meisterschaft entsprechen
  • Große internationale und nationale Breitensportveranstaltungen
  • Sonstige Veranstaltung mit sportlicher Relevanz für das Land Salzburg

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg Abteilung Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport Referat 2/07: Landessportbüro
Gstättengasse 10, 5020 Salzburg
0043 662 8042-2538
sport@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/sport

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Grundsätzlich gelten für die Abrechnung einer Förderung die Richtlinien des Sporttotos. Die zweckgewidmete Verwendung kann durch Vorlage von saldierten Originalrechnungen, entsprechenden Rechnungen mit den im Original beigeschlossenen Überweisungsbelegen, oder Letztverbraucherlisten nachgewiesen werden. Bei Telebanking ist der Original-Bankauszug den Abrechnungsunterlagen beizufügen. Andere, zur Abrechnung vorgelegte Belege, werden gem. den Toto-Richtlinien geprüft und können individuell anerkannt werden.
  • Eine Ergebnisliste von der Veranstaltung ist dem Landessportbüro vorzulegen.
  • Bei Groß-Sportveranstaltungen muss eine Gesamtabrechnung (ohne Belege) und ein Bericht dem Landessportbüro vorgelegt werden. Nach Prüfung und Feststellung der Richtigkeit der Belege und der zweckgewidmeten Verwendung wird die Entlastung erteilt und die Originalbelege zurückgeschickt. Für den Fall, dass die Förderung zweckwidrig verwendet wurde, ist die Förderung an das Land Salzburg zurückzuzahlen.
  • Zugesagte Förderungen werden nur bei ordnungsgemäßer Abrechnung früher gewährter Förderungen vom Land Salzburg ausbezahlt.
  • Der Förderungsbetrag ist in den Büchern des/der Förderungsempfängers/in ordnungsgemäß zu vereinnahmen. Das Landessportbüro behält sich das Recht vor, bei Bedarf die buchhalterischen Eintragungen und die materielle Wahrheit der vorgelegten Abrechnungsbelege zu prüfen.
  • Mit der Bereitstellung dieser Förderung ist die Verpflichtung verbunden, bei gegebenen Anlässen und in Publikationen etc. auf die Unterstützung durch Förderungsmittel des Landes Salzburg hinzuweisen.

Rechtsgrundlage

Salzburger Landessportgesetz 2018 idgF; Förderrichtlinien Veranstaltungsförderungen Sport
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009521