Sportveranstaltungsförderung Link zur Förderung kopieren

Das Land Salzburg fördert die Durchführung von wichtigen Breiten- und Spitzensportveranstaltungen sowie die Teilnahme von Salzburger Sportler/innen an internationalen Wettkämpfen.

Zu den geförderten Veranstaltungen zählen:

  • Internationale Sport-Großveranstaltungen:
    • Weltmeisterschaften
    • Europameisterschaften
    • Internationale Veranstaltungen in der allgemeinen Klasse und/oder Nachwuchs von besonderer Bedeutung
  • Nationale Sport-Großveranstaltungen:
    • Österreichische Staatsmeisterschaften
    • Österreichische Meisterschaften
    • Österreichische Veranstaltungen, wenn das Leistungsniveau und das Teilnehmerfeld in etwa dem einer Österreichischen Staatsmeisterschaft bzw. Meisterschaft entsprechen
  • Große internationale und nationale Breitensportveranstaltungen
  • Sonstige Veranstaltung mit sportlicher Relevanz für das Land Salzburg

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg Abteilung Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport Referat 2/07: Landessportbüro
Gstättengasse 10, 5020 Salzburg
0043 662 8042-2538
sport@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/sport

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Formular Verwendungsnachweis mit Belegliste
  • Zeichnung des Formulars gem. Vereinssatzungen (Zeichnung in geldwerten Angelegenheiten)
    Empfehlung: Wenn die Einholung der erforderlichen Unterschriften schwierig ist, gewähren Sie einer vertretungsbefugten Person eine Vollmacht zur Zeichnung von Förderunterlagen und legen Sie die Vollmacht dem Förderansuchen bei.
  • Projektabrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben; größere Abweichungen zum Planbudget sind zu erläutern.
  • Belege mind in Höhe der gewährten Förderung samt Überweisungsbelegen bzw. Kontoauszügen, aus denen die Überweisungen hervorgehen.
  • Bei Barbelegen ist das Kassenbuch beizulegen, aus dem der Barzahlungsverkehr hervorgeht
  • Bei Belegen, die nicht eindeutig dem Projekt zuzuordnen sind, entsprechende Vermerke der Verwendung auf der Rechnung
  • Veranstaltungsbericht (Anzahl der Teilnehmenden, Anzahl der Nationen, Berichte in Medien, etc.)

Rechtsgrundlage

Salzburger Landessportgesetz 2026
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009521

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