Sportstättenförderung und Groß-Sportgeräteförderung Link zur Förderung

Förderungswürdig sind

  • die Errichtung von Sportanlagen
  • die Erweiterung oder der Umbau von bestehenden Sportanlagen
  • die notwendige Sanierung bestehender Sportanlagen (NICHT: laufende Instandhaltungen) und
  • der Ankauf von Sportgeräten, die nicht in den allgemeinen Ausstattungen der Sportanlagen oder Sporthallen enthalten sind und für Trainingszwecke einer größeren Personengruppe notwendig sind.

Förderungswürdige Empfänger sind:

  • alle Salzburger Gemeinden
  • alle Salzburger Sportvereine
  • Salzburger Sport-Fachverbände und Sportfachvertretungen,
  • alle Salzburger Dachverbände sowie
  • Salzburger Institutionen des Sports

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landessportbüro
Gstättengasse 10
0662 8042 2524
sport@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es wird auf die "Richtlinien Sportstättenförderung des Landes Salzburg" verwiesen.

  • Die Leistungskontrolle wird auf der Grundlage der "Richtlinien Sportstättenförderung des Landes Salzburg" sowie den "Sportförderungen" - Teil 1, Abschnitt D - Sonstiges Seite 31 durchgeführt.
  • Art und Umfang der Leistungskontrolle bestimmen sich nach dem jeweiligen Förderungsgegenstand.

Rechtsgrundlage

Salzburger Landessportgesetz 2018 idgF, Richtlinien Sportstättenförderung und Groß-Sportgeräteförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009497