Förderung für Schulveranstaltungen für SchülerInnen im Bundesland Salzburg Link zur Förderung kopieren

Das Land Salzburg fördert die Kosten von Schulveranstaltungen bis zu 300 Euro jährlich pro Schülerin bzw Schüler.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/02 - Erwachsenenbildung, Bildungsplanung
Gstättengasse 10, 5010 Salzburg
0662 8042-2314
https://www.salzburg.gv.at/bildung_/Seiten/referat_2_02.aspx

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Unrechtmäßig bezogene Förderungsbeträge sind zurückzuzahlen (z. B. Nichtbekanntgabe von Förderungen anderer Institutionen für diese Schulveranstaltung, ebenso, wenn die beabsichtigte Schulveranstaltung nicht stattfindet, bzw. wenn an der Schulveranstaltung nicht teilgenommen wurde). Die Summe der Förderungen darf den Betrag der Eigenleistung nicht übersteigen.

Rechtsgrundlage

Förderung für Schulveranstaltungen Sonderrichtlinie gemäß Erlass 2.15 Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1009406