Projektkostenzuschuss aus dem Tourismusförderungsfonds Link zur Förderung

Es werden Zuschüsse an gewerbliche Tourismusbetriebe gewährt für Qualitätsverbesserungen im Rahmen von Um- und Zubauten, Investitionen in die betriebliche Infrastruktur, Energieeinsparmaßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen, Einsatz neuer Organisations- und Kommunikationstechniken und Kapazitätsanpassungen im Bereich der Betten / Sitzplätze. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung - Referat Tourismus
Radetzkystraße 3/3
8010 Graz
+433168774939
michael.schweighofer@stmk.gv.at
http://www.verwaltung.steiermark.at/tourismus

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenlos

Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt auf Anforderung durch den Förderungsnehmer nach Projektabschluss, wobei folgende Unterlagen  vorzulegen sind:

  • Rechnungs- und Zahlungsbelege, die auf den Förderungswerber (Antragsteller bzw. Projektträger) lauten und unzweifelhaft den beantragten Förderungsgegenständen zuordenbar sein müssen sowie die Höhe der getätigten Gesamtinvestition dokumentieren. Einbehaltene Haftrücklässe bis zu einem Ausmaß von 3% können kalkulatorisch als getätigter Projektaufwand geltend gemacht werden, wenn die Hinterlegung der jeweiligen Summe nachgewiesen wird. Es werden ausschließlich Rechnungen mit Rechnungsdatum ab Antragstellung anerkannt.
  • Gesamtaufstellung der vorgelegten Rechnungen als EXCEL-Datei (auszufüllendes EXCEL-Formular als Download unter www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74835688/DE)

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Tourismusförderungsfonds Teil IIIa § 39a-k des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992 in der Fassung vom 17.07.2014.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009380