Gewährung von Zuschüssen an gewerbliche Tourismusbetriebe (Schwerpunkt Gastronomie und Hotellerie) für
- Qualitätsverbesserungen (Gästezimmer, Gasträume samt Eingangsbereich,
sanitäre
Einrichtungen, Einrichtungen für Mitarbeiter, Küchen)
- Investitionen in die betriebliche Infrastruktur
- Energieeinsparungen
- Sicherheitsmaßnahmen
- Einsatz neuer Organisations- und Kommunikationstechniken
- Kapazitätsanpassungen
Projektkostenzuschüsse werden unabhängig von der Art der gewählten Finanzierung für Projekte mit einem Investitionsvolumen von mindestens € 25.000,00 bis höchstens
€ 350.000,00 gewährt. In Ausnahmefällen bzw. im Rahmen von besonderen Förderinitiativen kann das genannte Mindestinvestitionsvolumen auch unterschritten werden.