Crowdfunding der Stadt Graz bei Unternehmensgründungen bzw. Betriebsübernahmen
Graz
Fördergegenstand: Die Stadt Graz fördert Crowdfunding-Aktionen zur Beteiligungsfinanzierung von Unternehmensgründungen bzw. Betriebsübernahmen bei Kleinstunternehmen. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt 50% der anrechenbaren Kosten. Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 5.000,-. Förderfähige Kosten einer Crowdfunding-Aktion: Förderfähig sind Kosten für Kreativleistungen von Unternehmen der Kreativwirtschaft mit Sitz in Graz, die im Zusammenhang stehen mit der Vorbereitung und Planung einer Crowdfunding Aktion. Diese können z.B. Kosten für die Erstellung von Videos, Bildern, Texten, Beschreibungen etc. umfassen. Förderfähige Formen des Crowdfunding: Lending based Crowdfunding (Zinszahlung als Gegenleistung) durch private Mikrokredite Equity based Crowdfunding (Beteiligung am Unternehmensgewinn) Reward based Crowdfunding (Produkt oder Dienstleistung als Gegenleistung) Nicht förderfähige Formen des Crowdfunding: Donation based Crowdfunding (keine Gegenleistung, Spende), insbesondere bei Projekten aus der Kreativ-, Kultur- und Kunstszene