Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm des Landes Salzburg Link zur Förderung

Gewährung von Zinsenzuschüssen oder Direktzuschüssen an Lebensmitteleinzelhändler zur Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Wohnbevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfes.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
wirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt entweder als Einmalprämie (auf Barwert abgezinst) oder als laufender halbjährlicher Zinsenzuschuss (Laufzeit 5 Jahre).

- Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie
- Verwendungsnachweis durch die Bank

Rechtsgrundlage

Richtlinie für das Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009174