Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesundheit und Sport - Sportreferat
Förderungswerber:
Antragsberechtigt sind Athleten, die aktive Mitglieder eines Vorarlberger Sport‐Fachverbandes sind. Dieser muss vom Land Vorarlberg als förderungswürdiger Fachverband anerkannt sein.
Förderungen dürfen nur jenen Athleten gewährt werden, die den Qualifikationskriterien entsprechen und von der Spitzensportkommission (§ 5) als förderungswürdig eingestuft werden.
Ausmaß der Förderung:
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der im Voranschlag des Landes bereitgestellten Mittel und muss im Einklang mit der Widmung der betreffenden Voranschlagstelle stehen.
Der Einsatz der Förderungsmittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit muss gewährleistet sein.
Die Athleten können durch die Fachkommission in folgende Kader eingestuft werden:
Olympische Sportarten: Weltklassekader, Hoffnungskader, Talentekader
Nicht olympische Sportarten: nicht olympischer Kader
Das Ausmaß der Förderhöhe wird nach Empfehlung der Spitzensportkommission bestimmt