Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesundheit und Sport - Sportreferat
Förderungswürdige Leistungen
Förderungswürdige Leistungen sind insbesondere die Errichtung und Sanierung von Sportstätten.
Förderungswerber
Förderungen dürfen im Allgemeinen nur gewährt werden:
a) Vereinen, die einem Vorarlberger Sportfachverband angehören,
b) den Dach- und Sportfachverbänden, die ihren Sitz in Vorarlberg haben oder in Vorarlberg eine eigene Landesorganisation unterhalten,
c) Gemeinden,
d) gemeinnützigen Vereinen oder Gesellschaften, deren Vereinszweck die Errichtung von Vereinssportstätten oder allgemein öffentlicher Sportstätten ist,
e) sowie in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen auch Einzelpersonen.
Förderungen dürfen nur auf Grund schriftlicher Ansuchen gewährt werden.
Der Förderantrag ist rechtzeitig vor Beginn der Detailplanung (bzw. nach Grobplanung) an das Sportreferat zu stellen.