Investitionsförderung - Sonstige Beiträge Link zur Förderung

Sonstige Beiträge zur Förderung von nicht gewerblichen touristischen Investitionsmaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 12 Wirtschaft und Tourismus, Referat Tourismus
Radetzkystraße 3, 8010 Graz
+430316/877-2144
tourismus@stmk.gv.at

Die Durchführung der Leistungskontrolle erfolgt auf Basis folgender vorzulegender Unterlagen:

  • Der im Original unterschriebene Förderungsvertrag;
  • Die beglichenen Rechnungen im Original in der Höhe der gewährten Förderung;
  • Eine Gesamtaufstellung der vorgelegten Rechnungen als EXCEL-Datei (auszufüllendes EXCEL-Formular per E-Mail);
  • Projektabschlussbericht inklusive Aufstellung der tatsächlichen Kosten und Einnahmen;
  • Die Einnahmenaufstellung hat eine Auflistung aller anderen dem Förderungsnehmer von öffentlichen oder privaten Stellen aus demselben Grund im selben Zeitraum gewährten Förderungen zu enthalten.

Rechtsgrundlage

§ 6 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009059