Arbeitslosenunterstützung (Förderung von Zeitarbeitskräfte) - ALU
Österreich
Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) sieht neben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch direkte Zuschüsse an arbeitslose Zeitarbeitskräfte vor. Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat, wer als Zeitarbeitskraft mindestens zwei Monate durchgehend bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt war - weder selbst gekündigt hat noch berechtigt entlassen wurde oder unberechtigt vorzeitig ausgetreten ist und innerhalb einer Woche Arbeitslosigkeit kein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen konnte. Die Arbeitslosenunterstützung ist eine (einmalige) finanzielle Unterstützung pro Anlassfall in Höhe von € 270,- bzw. € 70,- nach einem geringfügigen Arbeitsverhältnis. Sollte die Arbeitslosigkeit länger als ein Monat andauern, kann eine weitere Unterstützung von € 270,- beantragt werden. Die Arbeitslosenunterstützung unterliegt weder der Beitragspflicht zur Sozialversicherung noch der Veranlagung zur Einkommenssteuer und wirkt sich nicht auf die Berechnung der Notstandshilfe beim Arbeitsmarktservice (AMS) aus. Diese Unterstützung kann bei Erfüllung der Voraussetzungen auch mehrmals im Jahr ausbezahlt werden.