Förderbar ist jede/jeder promovierte WissenschafterIn, die das Forschungsprojekt in Österreich durchführt. Wissenschafter müssen über die entsprechende Qualifikation, ausreichend freie Arbeitskapazität und die notwendige Infrastruktur verfügen, um das bewilligte Projekt durchzuführen.
Finanziert werden nur „projektspezifische Kosten“, das sind Personal- und Sachmittel, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden und über die von der „Infrastruktur“ der Forschungsstätte hinausgehen.
Alle den formalen Kriterien entsprechenden Anträge werden zur Begutachtung an vom Präsidium des FWF bestimmte GutachterInnen (grundsätzlich außerhalb Österreichs) geschickt. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens entscheidet das FWF Kuratorium basierend auf einem Vorschlag einer eigens eingerichteten internationalen Jury. Von den Entscheidungen der Organe des FWF werden die AntragstellerInnen jeweils schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Antragstellung
Über das elektronische Antragsportal des FWF (elane)