Für die Zuerkennung eines Wittgenstein Preises müssen SpitzenforscherInnen von zur Nominierung berechtigten Personen vorgeschlagen werden. Die mit dem Wittgenstein Preis verbundenen Förderungsmittel in Höhe von EUR 1,5 Mio. sind für ein zeitlich begrenztes Forschungsprojekt (60 Monate) auf dem Gebiet der nicht auf Gewinn gerichteten wissenschaftlichen Forschung zu verwenden. Wissenschafter müssen über die entsprechende Qualifikation, ausreichend freie Arbeitskapazität und die notwendige Infrastruktur verfügen um das bewilligte Projekt durchzuführen.
Finanziert werden nur „projektspezifische Kosten“, das sind Personal- und Sachmittel, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden und über die von der „Infrastruktur“ der Forschungsstätte hinausgehen.
Alle den formalen Kriterien entsprechenden Nominierungen werden zur Begutachtung an vom Präsidium des FWF bestimmte GutachterInnen (grundsätzlich außerhalb Österreichs) geschickt. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens entscheidet das FWF Kuratorium basierend auf einem Vorschlag einer eigens eingerichteten internationalen Jury. Von den Entscheidungen der Organe des FWF werden die zur Nominierung berechtigten Personen jeweils schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Genaue Informationen bezüglich der Einreichfristen sind unter: Wittgenstein-Preis zu finden.