Spezialforschungsbereiche Link zur Förderung kopieren

Zielsetzung (WAS): Schaffung von Forschungsnetzwerken nach internationalem Maßstab durch autonome Schwerpunktbildung an einem, unter bestimmten Bedingungen an mehreren Universitätsstandort/en. Aufbau außerordentlich leistungsfähiger, eng vernetzter Forschungseinheiten zur Bearbeitung von in der Regel inter-/multidisziplinären, langfristig angelegten, aufwendigen Forschungsthemen. Gefördert wird eine außerordentlich leistungsfähige und international sichtbare Forschungseinheit, auf dem Gebiet der nicht auf Gewinn gerichteten wissenschaftlichen Forschung (Spezialforschungsbereich/SFB) an wissenschaftlichen Forschungsstätten (Universitäten und außeruniversitäre Forschungsstätten). Zielgruppe (WER): ForscherInnengruppen aller Fachdisziplinen an österreichischen Universitäten und gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

FWF - Der Wissenschaftsfonds.
Georg-Coch-Platz 2
1010 Wien
+43 1505 67 40
office@fwf.ac.at
http://www.fwf.ac.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Dauer
Ein WKP-Projekt hat eine Laufzeit von max. 2 Jahren. Es kann kostenneutral verlängert werden.


Höhe
Die maximale Höhe der beantragbaren Mittel beträgt 100.000 € pro Antrag (inkl. 5 % allgemeine Projektkosten).

Rechtsgrundlage

§ 4 Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, Förderrichtlinien gemäß § 7 Abs 3 lit c FTFG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Schaffung von Forschungsnetzwerken nach internationalem Maßstab durch autonome Schwerpunktbildung an einem, unter bestimmten Bedingungen an mehreren Universitätsstandorten

Referenznummer

1008895