Alle beim FWF antragsberechtige WissenschaftlerInnen, die über das Potenzial und die Möglichkeiten verfügen, an österreichischen Forschungsstätten eine Forschungseinheit im Sinn der SFB Programmziele aufzubauen und zu tragen, können einen SFB Antrag einreichen. Die Antragstellung kann nur durch eine einzelne „natürliche Person“ erfolgen. „Juristische Personen“, wie Institute, Institutionen oder Firmen sind nicht antragsberechtigt. Finanziert werden nur „projektspezifische Kosten“, das sind Personal- und Sachmittel, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden und über die von der „Infrastruktur“ der Forschungsstätte hinausgehen. Alle den formalen Kriterien entsprechenden Anträge werden zur Begutachtung an vom Präsidium des FWF bestimmte GutachterInnen (grundsätzlich außerhalb Österreichs) geschickt. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens entscheidet das Kuratorium aufgrund der Begutachtungsergebnisse über die Förderungswürdigkeit eines Antrags. Von den Entscheidungen der Organe des FWF werden die AntragstellerInnen jeweils schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Antragstellung
Über das elektronische Antragsportal des FWF (elane)
• Ausschreibungsbeginn: 31. März 2023
• Ausschreibungsende: 30. Juni 2023; die Möglichkeit zur Einreichung über elane endet um 14:00 Uhr lokale Zeit Wien/Österreich.
• Auf Deutsch
Weitere Ausschreibungstermine sind Spezialforschungsbereiche (SFBs) zu finden.