Auszahlungen an Projektträger im Rahmen der Solid-Fonds Link zur Förderung kopieren

Das EU-Rahmenprogramm für Solidarität und Steuerung der Migrationsströme (SOLID FONDS) für den Zeitraum 2007 bis 2013 hat das Ziel, die EU-Staaten bei der Lösung von Migrations- und Integrationsherausforderungen zu unterstützen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Themen Asyl-, Integrations- und Rückkehrpolitik. Das Team Europäische Fonds des Österreichischen Integrationsfonds übernimmt als beauftragte Behörde des BMI- Referat III/8/a als zuständige Behörde zur Abwicklung der EU Solid-Fonds die Auszahlung der Raten an die ausgewählten und überprüften Projektträger.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)
1030 Wien

Siehe Link 1 (Integrationsfonds)

Siehe Link 2 (BMI)

Siehe Link 3 (Staatssekretariat)

Siehe Link 4 (European Commission) 

Postgebühren für die Antragsübermittlung

Während der Projektlaufzeit durch die beauftragte Behörde (ÖIF):

  • Vor-Ort Kontrolle
  • Stichprobenartige Belegkontrolle

Nach Ende der Projektlaufzeit:

  • Durch die beauftragte Behörde (ÖIF):
    • Umfassende Belegkontrolle
    • Kontrolle der inhaltlichen Berichte
  • Durch die zuständige Behörde (BMI Ref. III/8/a):
    • Erneute Prüfung aller Unterlagen
  • Prüfbehörde:
    • Umfassende Belegkontrolle einer gezogenen Stichprobe
  • Bescheinigungsbehörde:
    • bescheinigt die Förderfähigkeit der Projektausgaben aller Projekte

Rechtsgrundlage

Fondsregister Bescheid Zl. 276.739-36/67; Ratsentscheidung Europäischer Integrationsfonds 435/2007/EG; Ratsentscheidung Europäischer Flüchtlingsfonds 573/2007/EG; Leistungsbeschreibung Abwicklung Europäische Fonds zwischen ÖIF und BMI

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Lösung von Migrations- und Integrationsherausforderungen

Referenznummer

1008861