Förderung von Institutionen der Gemeinwesenarbeit Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Institutionen, die folgende Aktivitäten für das Gemeinwesen anbieten:

  • Aktivierung der Selbsthilfekräfte und Eigeninitiative
  • Schaffung und nachhaltige Sicherung von Koordinationsstrukturen im Nahraum
  • Verbesserung der Zusammenarbeit aller Anbieter sowie zwischen Ehrenamtlichen/Laien und professionellen Anbietern
  • Bildung und Training von Multiplikatoren
  • Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
  • Förderung der Nachbarschaftshilfe
  • Hilfe beim Aufbau von tragfähigen und handlungsfähigen Beziehungen durch Prozessbegleitung
  • Projekte

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz

Rechtsgrundlage

§ 52 Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsgesetz - SLG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1008838