Förderung von Institutionen der Delogierungsprävention Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Institutionen, die durch Information und Beratung von Privatpersonen, Gemeinden, Wohnbauträgern und sozialen Einrichtungen versuchen Delogierungen (Zwangsräumung von Wohnungen) aktiv zu vermeiden. Die jeweilige Institution bietet unter anderem folgende Hilfestellungen für die Zielgruppen:

  • Ansprechstelle für Betroffene und Systempartner
  • Clearing/Erstkontaktstelle zur qualifizierten Weitervermittlung an die entsprechenden psychosozialen Beratungsdienste
  • Entwicklung von Präventionsmodellen mit den Systempartnern
  • Erarbeitung von Handlungsstrategien - Koordination aller Projektpartner
  • Evaluation und Dokumentation
  • Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen
  • Koordination der inhaltlichen Arbeit zwischen Kommunen und Beratungsstellen
  • Vernetzungsarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz

Rechtsgrundlage

§ 52 Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsgesetz - SLG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1008820