Förderung von Institutionen die Frauennotwohnungen bereitstellen Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Institutionen, die Frauennotwohnungen bereitstellen und folgende Leistungen für betroffene Frauen anbieten:

  • Schutz vor akuter Gewalt
  • vorübergehende Wohnmöglichkeit
  • ärztliche Betreuung 
  • sozialarbeiterische Betreuung
  • rechtliche Beratung - Prozessbegleitung
  • Vermittlung zu anderen entsprechenden sozialen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz

Rechtsgrundlage

§ 52 Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsgesetz - SLG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1008812