Förderung von Institutionen der Krisenintervention und Notfallseelsorge Link zur Förderung

Gefördert werden Institutionen, die folgende Aktivitäten für Krisenintervention und Notfallseelsorge anbieten: Unmittelbare psychosoziale Betreuung nach schweren traumatischen Ereignissen. Damit soll die akute Belastung verringert und Folgeerkrankungen (posttraumatische Belastungsstörungen) vermieden werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz

Rechtsgrundlage

§ 52 Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsgesetz - SLG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1008788