Förderung von Institutionen die Krisenwohnungen bereitstellen Link zur Förderung

Gefördert werden Institutionen, die Krisenwohnungen bereitstellen und folgende Leistungen für Betroffene anbieten: 

  • stützende Begleitung der BewohnerInnen
  • Hilfe in der akuten Krise - zur Verfügung stellen einer funktionierenden Infrastruktur in der Wohnung
  • Problembegleitung und bei Bedarf Vermittlung an andere soziale Einrichtungen 
  • Stabilisierung der Lebenssituation
  • Erarbeitung neuer Perspektiven

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz

Rechtsgrundlage

§ 52 Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsgesetz - SLG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1008770