Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert werden Institutionen, die Telefonseelsorge für Betroffene betreiben und folgende Leistungen anbieten:
- erste Anlaufstelle für Menschen in Not
- anonyme und niederschwellige Kontaktaufnahme und Aussprache
- Information über weiterführende Hilfsangebote sowie Motivation diese in Anspruch zu nehmen
- Verhinderung irreversibler Handlungen, insbesondere Suizid