Förderung von Institutionen der Schuldenberatung Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Institutionen, die folgende Leistungen für Betroffene anbieten: 

  • Vermittlung des richtigen Umganges mit Geld
  • Förderung zu verantwortungsbewusstem Konsum
  • Vermittlung von Fähigkeiten hinsichtlich der eigenen finanziellen Ressourcen und Möglichkeiten (Haushaltsplanung)
  • Bewusstmachen des eigenen Konsumverhaltens

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz

Rechtsgrundlage

§ 52 Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsgesetz - SLG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1008754