Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert werden Institutionen der ambulanten und stationären Wohnungslosenhilfe, die unter anderem folgende Leistungen für Betroffene anbieten:
- Grundversorgung in der Teestube" (Essen u. Trinken, Duschen, Wäsche waschen, Infos, soziale Kontakte,...) mit angegliederter Beratungsstelle und Notschlafstelle
- Zugang zu rechtlichen und materiellen Ansprüchen (Beratung und Interventionen)
- Zugang zu gemeinnützigem Wohnraum (Beratung und Begleitung)
- Bemühungen, die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern (neues Meldegesetz, bundeseinheitliches Sozialhilfegesetz)
- Psychosoziale Betreuung (Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation)
- Angebot von zeitlich begrenzter Unterkunft (Notschlafstelle) und längerfristigem Wohnraum
- Tagesstrukturelle Tätigkeiten (handwerkliche Arbeiten, geringfügige Anstellungen, Freizeitaktivitäten)