Familienzuschuss des Landes Vorarlberg Link zur Förderung kopieren

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt. Der Familienzuschuss ist Ausdruck der Wertschätzung für die Familie. Er schafft Rahmenbedingungen zur Geborgenheit des Kindes. Der Familienzuschuss wird zur finanziellen Entlastung von Familien sowie zur Unterstützung der Wahlmöglichkeit zwischen dem beruflichen Wiedereinstieg und der Familienarbeit gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IIa
Römerstraße 15
6900 Bregenz
05574 511 22175
familienzuschuss@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/familienzuschuss-fuer-vorarlberg

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 16.08.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der  Familienzuschuss richtet sich nach dem genannten gewichteten „Pro-Kopf-Einkommen“ der Familie. Das heißt, die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder.

Der Familienzuschuss wird monatlich im Vorhinein ausbezahlt.

Die Auszahlung des Familienzuschusses kann vom Zeitpunkt der Antragstellung höchstens sechs Monate rückwirkend erfolgen. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt nur dann, wenn für diesen Zeitraum die Anspruchsvoraussetzungen auf Grund dieser Richtlinien gegeben sind.

Förderungen sind von der für die Gewährung der Förderung zuständigen Abteilung auf ihre widmungsgemäße Verwendung zu kontrollieren. Dabei ist zu überprüfen, ob die geförderten Maßnahmen ordnungsgemäß erbracht und die in der Förderzusage ausbedungenen Auflagen und Bedingungen erfüllt worden sind.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Landesregierung über die Gewährung des Familienzuschusses
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1008713

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