Förderung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Projekte und Vorhaben der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Vertiefung der Bewußtseinsbildung und Erhöhung der Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit sowie der allgemeinen Öffentlichkeit. Diese Projekte und Vorhaben haben sich an den Aufgaben und Zielen entsprechend dem gesetzlichen Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu orientieren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 71100 0
office@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln; BGBl. II Nr. 51/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 317/2009
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,1 Mio. Euro

Wirkungsziele

Förderung an private, nicht auf Gewinn berechn. Institutionen und Internationalisierung

Referenznummer

1008671