Unterstützung bedrohter Frauen und deren Kinder (Schutzunterkünfte) Link zur Förderung kopieren

• In den Salzburger Schutzunterkünften (Frauenhäusern und Schutzwohnungen) stehen 44 Plätze für Frauen (zuzüglich Plätze für deren Kinder) zur Verfügung. 5 Plätze davon sind als Förderung, die restlichen als Auftrag vergeben.
• Förderung der Personal- und Strukturkosten im Rahmen von mittelfristigen Leistungsvereinbarungen; Produktbeschreibungen; wirkungsorientierten Berichtswesen zur anteiligen Finanzierung sämtlicher Schutzunterkünfte im Bundesland Salzburg
• Zeitlich begrenzte, geschützte Unterkunft, Beratung und Unterstützung für von psychischer, physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffenen oder bedrohten Frauen, die sich im Bundesland Salzburg aufhalten, samt deren Kindern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/05 Frauen und Diversität
Postfach 527, 5020 Salzburg
+43 622 8042-4042
frauen@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/frauen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

a) Fachgespräche mit den Förderungsempfänger und Förderungsempfängerinnen.

b) Bilanzen, Berichtsbogen, weitere Unterlagen sind mittels eGovernment einzureichen.

Rechtsgrundlage

§ 18 Salzburger Sozialunterstützungsgesetz und Allgemeine Förderrichtlinien des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1008424

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