Integriertes Rückkehrmanagement kofinanziert durch die EU Link zur Förderung

Die EU-Förderprogramme im Rückkehrbereich haben die allgemeine Zielsetzung, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Rückkehrmanagements zu unterstützen und durch gemeinsame Maßnahmen unter dem Grundsatz der Solidarität Gemeinschaftsziele zu verfolgen.

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung des Rückkehrmanagements in all seinen Aspekten auf der Grundlage des Konzepts des integrierten Rückkehrmanagements und bei gemeinsamen Maßnahmen der Mitgliedstaaten oder nationalen Maßnahmen, mit denen nach dem Grundsatz der Achtung der Grundrechte und der Solidarität Gemeinschaftsziele verfolgt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/4
BMI-V-4@bmi.gv.at

Rechtsgrundlage

Förderungsvertrag Rückkehrfonds

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minder-jährige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können.

Referenznummer

1008309