Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die EU-Förderprogramme im Rückkehrbereich haben die allgemeine Zielsetzung, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Rückkehrmanagements zu unterstützen und durch gemeinsame Maßnahmen unter dem Grundsatz der Solidarität Gemeinschaftsziele zu verfolgen.
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung des Rückkehrmanagements in all seinen Aspekten auf der Grundlage des Konzepts des integrierten Rückkehrmanagements und bei gemeinsamen Maßnahmen der Mitgliedstaaten oder nationalen Maßnahmen, mit denen nach dem Grundsatz der Achtung der Grundrechte und der Solidarität Gemeinschaftsziele verfolgt werden.