Steuerbefreiungen für Reisevergütungen bzw. Reiseaufwandsentschädigungen für Arbeitnehmer
Österreich
Steuerbefreiung für aus Anlass einer Dienstreise erhaltene Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen) sowie für Tages- und Nächtigungsgelder (§ 26 Z 4 EStG). Steuerbefreiung für Reiseaufwandsentschädigungen (Tages- und Nächtigungsgelder) für gewisse Berufsgruppen (zB Außendienstmitarbeiter) insoweit diese nicht bereits gemäß § 26 Z 4 befreit sind (§ 3 Abs. 1 Z 16b EStG).