Mitgliedsbeiträge an nationale Organisationen Link zur Förderung

Pflichtbeiträge sowie freiwillige Beiträge an nationale Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
post.praes1a_19@bmdw.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

freiwillige Leistungen bzw. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen

Leistungsart

Förderungen - Mitgliedsbeiträge

Wirkungsziele

Mitgliedsbeiträge an Institutionen im Inland zur Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes

Referenznummer

1008176