Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr- Kostenersätze an Schulerhalter oder an Gemeinden
Österreich
Den Gemeinden oder Schulerhaltern können die Kosten, die ihnen für die Schülerbeförderung entstehen, ersetzt werden. Eine Kostenübernahme ist nur für Fahrten der Schüler/innen zwischen der Wohnung im Inland und der Schule und nur für Schüler/innen vorgesehen, die zu Beginn des Schuljahres das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.