Familienunterhalt/Partnerunterhalt für Zivildienstleistende Link zur Förderung kopieren

Während der Ableistung des Zivildienstes besteht - bei Zutreffen der Voraussetzungen - Anspruch auf Familienunterhalt/Partnerunterhalt für:

  • die Ehefrau des Zivildienstleistenden
  • die Kinder, die der Zivildienstleistende oder seine nicht dauernd getrennt lebende Ehefrau Familienbeihilfe oder eine gleichartige ausländische Beihilfe bezieht
  • andere Personen, sofern der Zivildienstleistende aufgrund einer im Familienrecht begründeten gesetzl. Verpflichtung Unterhalt zu leisten hat (zB außereheliche Kinder, geschiedene Frau)
  • den eingetragenen Partner (nach dem Eingetragene Partnerschafts-Gesetz)
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt - Zivildienstserviceagentur
1030 Wien, Marxergasse 2
01/585 47 09
info@zivildienst.gv.at
https://www.zivildienst.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Zivildienstgesetz §§ 25 ff

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

1,148 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung Unterhalt während des ordentlichen Zivildienstes für Ehepartner und/oder eigene Kinder bzw. Übernahme Alimentationszahlungen für eigene nicht im eigenen Haushalt lebende Kinder

Referenznummer

1007962