Familienunterhalt/Partnerunterhalt für Zivildienstleistende
Österreich
Während der Ableistung des Zivildienstes besteht - bei Zutreffen der Voraussetzungen - Anspruch auf Familienunterhalt/Partnerunterhalt für: die Ehefrau des Zivildienstleistenden die Kinder, die der Zivildienstleistende oder seine nicht dauernd getrennt lebende Ehefrau Familienbeihilfe oder eine gleichartige ausländische Beihilfe bezieht andere Personen, sofern der Zivildienstleistende aufgrund einer im Familienrecht begründeten gesetzl. Verpflichtung Unterhalt zu leisten hat (zB außereheliche Kinder, geschiedene Frau) den eingetragenen Partner (nach dem Eingetragene Partnerschafts-Gesetz)