Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Link zur Förderung kopieren

Zahlungen zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten und der Einkommensverluste der Landwirte im Zusammenhang mit den Nachteilen für die landwirtschaftliche Erzeugung im Benachteiligten Gebiet (VO (EG) Nr. 1698/2005 Art. 50 (2) - Bergebiete, Art. 50 (3) a) - Sonstige benachteiligte Gebiete, Art. 50 (3) b) Kleine Gebiete).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

-
-

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 1698/2005 und Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Gewährung von Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen Ausgleichszulage 2010) (idgF)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

-

Referenznummer

1007921