1. Allgemeine Voraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Gewährung einer Unterstützung durch die Österreichische Hochschüler/innen/schaft ist, dass die oder der Studierende Mitglied der Österreichischen Hochschüler/innen/schaft ist, ein ordentliches Studium betreibt, im Sinne dieser Richtlinien sozial bedürftig ist, einen adäquaten Studienerfolg nachweisen kann und von keiner anderen Stelle eine ausreichende Unterstützung erhält. Mitarbeiter/innen der Österreichischen Hochschüler/innen/schaft kann keine Unterstützung gewährt werden.
(2) Auf die Gewährung von Unterstützungen der Österreichischen Hochschüler/innen/schaft besteht kein Rechtsanspruch.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Dem Ansuchen, das jedenfalls den Namen, die Anschrift und die Matrikelnummer der/des Studierenden zu enthalten hat, sind beizulegen:
a) Kopie eines Personaldokumentes mit Lichtbild,
b) Einkommensbestätigungen beider Partner/innen bei gemeinsamen Haushalt,
c) Bestätigungen über Unterstützungsleistungen von anderen Stellen oder Personen,
d) Bestätigungen über den Bezug von Unterhaltsleistungen,
e) falls ein Konto vorhanden, fortlaufende Kontoauszüge der letzten drei Monate,
f) Bestätigungen über entstandene Aufwendungen für Wohnen, Grundgebühren für Telefon und Rundfunk, für Haushaltsversicherung, Krankenversicherung und für notwendige Fahrten am und zum Studienort, etc.
g) Meldezettel aller im Haushalt lebender Familienmitglieder,
h) Fortsetzungsbestätigung sowie ein Studienbuchblatt für das laufende Semester und eine Bestätigung über den Studienerfolg,
i) allenfalls Nachweis über Behinderungen (Behindertenpass, ärztliches Attest).
(3) Die/der Bewerber/in bestätigt am Antragsformular, im entsprechenden Studienjahr keine andere Unterstützung aus den Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler/innen/schaft, mit Ausnahme vom Kinderbetreuungsfonds erhalten zu haben.