Unterstützung durch die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (Sozialfonds) Link zur Förderung

Für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Unterstützung aus diesem Sozialfonds zu erhalten.
Mit einmaliger Unterstützung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung pro Kalenderjahr gemeint, wobei (nach positiver Beurteilung) zwischen einer und der nächsten Auszahlung 12 Monate liegen müssen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Referat für Sozialpolitik der Österreichischen Hochschüler_innenschaft
Taubstummengasse 7-9
1040 Wien
sozialfonds@oeh.ac.at

Rechtsgrundlage

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

0,439 Mio. Euro

Wirkungsziele

Abfederung finanzieller Notlagen von Studierenden

Referenznummer

1007905