Unterstützung durch die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (Sozialfonds) Link zur Förderung

Für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Unterstützung aus diesem Sozialfonds zu erhalten.
Mit einmaliger Unterstützung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung pro Kalenderjahr gemeint, wobei (nach positiver Beurteilung) zwischen einer und der nächsten Auszahlung 12 Monate liegen müssen.

Rechtsgrundlage

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

0,439 Mio. Euro

Referenznummer

1007905