Finanzielle Unterstützungen - Sprachförderung in Form von Deutschkursen
Österreich
Durch finanzielle Unterstützungen von Fördernehmern/Beauftragung von Auftragnehmer u. a. gemäß § 4 Integrationsgesetz (IntG) fördert der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) Endbegünstigte, Asylberechtigte gemäß 2 Abs. 1 Z 15 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 Z 16 AsylG 2005, Drittstaatsangehörige, die über ein Aufenthaltsrecht für Vertriebene gemäß § 62 Abs. 1 AsylG 2005 verfügen, sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gemäß § 68 Abs. 1a AsylG 2005 bei der sprachlichen Integration. Die Endbegünstigen erhalten den Deutschkurs als Sachleistung. Adressat sind Organisationen, Institute und Vereine, die auf Antragstellung als Fördernehmer oder nach Ausschreibung und Zuschlagserteilung als Auftragnehmer die Leistung für den/ die Endbegünstige/n erbringen.