Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung Link zur Förderung kopieren

1. Zucht: - Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Zuchtprogrammen (insbesondere Herdebuchführung, Leistungsprüfung und Zuchttierbeurteilung, Auswertung der Leistungsdaten und Zuchtwertschätzung, Veröffentlichung der Ergebnisse); - Information in züchterischen Belangen; - Auszeichnungen für züchterische Leistungen; Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich mit züchterischem Schwerpunkt 2. Ausstellungen und Präsentationen - Organisation und Betreuung von Viehausstellungen und Messebeteiligungen im Ausland; - Präsentationen und begleitende Maßnahmen zur Projektvorbereitung und –durchführung für Drittstaaten zum Ausbau und zur Sicherung des Zuchttierabsatzes. 3. Überregionale Zusammenarbeit - Koordinative Tätigkeiten gesamtösterreichischer Zusammenschlüsse von Produzenten- Organisationen einschließlich überregionale Informationsverbreitung hinsichtlich Qualitäts- und Effizienzsteigerung in der landwirtschaftlichen Produktion; - Erstellung von Studien und Konzepten; - Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich. 4. Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Generhaltungsprogrammen zur Sicherung und Erhaltung von gefährdeten heimischen Nutztierrassen und -linien einschließlich unterstützender Maßnahmen (insbesondere Abhaltung von Seminaren und Veranstaltungen, Erhebung und Darstellung der besonderen Eigenschaften dieser Rassen mit Hinblick auf nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten). 5. Bekämpfung von Tierkrankheiten insbesondere durch Kontrolluntersuchungen sowie vorbeugende und beratende Maßnahmen einschließlich erforderlicher Warnsysteme.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMLUK
service@bmluk.gv.at

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln, GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0274-II/9/2009 in der Fassung von GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0061-II/9/2010
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung

Referenznummer

1007459