Landtechnische Maßnahmen Link zur Förderung kopieren

1. Landtechnische Schulung und Weiterbildung - Fachkurse für die Bedienung und Wartung landwirtschaftlicher Arbeitsmaschinen und technischer Einrichtungen sowie für Arbeitsorganisation, fachspezifische IKT-Anwenderkurse, handwerkliche Selbsthilfekurse. - Herstellung und Verbreitung von landtechnischen Schulungsunterlagen und –behelfen sowie von Informationsmedien über neue Arbeitsverfahren und technische Entwicklungen. 2. Geschäftsführung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinenringen zum Zweck der - Bereitstellung von Betriebsführungs- und Vertretungsdiensten für die Mitgliedsbetriebe - Unterstützung der Kooperation der land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe durch Vermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen, Management von Pilotprojekten und Demonstrationsvorhaben in kleinem, angemessenem Umfang, sowie von Beratungsleistungen. 3. Andere Institutionen der Landtechnik mit fachspezifischer Informations-, Koordinierungs- und Vernetzungsfunktion - Planung und Durchführung von Veranstaltungen sowie Teilnahme an Veranstaltungen zur Wissensaufbereitung und zum Wissensaustausch - Verbreitung fachlicher Erkenntnisse in allgemein verständlicher Form (z.B. Veröffentlichungen, wie Kataloge oder Webseiten mit Sachinformationen in neutraler Form) - Vorbereitung und Durchführung von fachspezifischen Personalentwicklungsmaßnahmen (z.B. Seminare, Workshops, Schulungen)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMLUK
service@bmluk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln, GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0274-II/9/2009 in der Fassung von GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0061-II/9/2010
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Landtechnische Maßnahmen

Referenznummer

1007418