Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung in der Landwirtschaft Link zur Förderung kopieren

1. Erbringung von folgenden Dienstleistungen: -1 Entwicklung und Vermarktung von Qualitäts- und Markenprodukten; -2 Ausstellung und Messen sowie ähnliche PR-Maßnahmen einschließlich Umfragen und Marktforschung in der Land- und Ernährungswirtschaft; -3 Produktprämierungen und sonstige Marktpflegemaßnahmen für Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft; -4 Erzeugerpreisberichterstattung; -5 Maßnahmen zur Qualitätskontrolle in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung. 2. Investitionen -1 Bauliche und technische Investitionen in die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, insbesondere im Bereich der Direktvermarktung; -2 Investitionen zur Präsentation von Produkten der Land- und Ernährungswirtschaft.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMLUK
service@bmluk.gv.at

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln, GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0274-II/9/2009 in der Fassung von GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0061-II/9/2010
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung in der Landwirtschaft

Referenznummer

1007376