Beratung und Bildung in der Landwirtschaft - Umsetzung Link zur Förderung kopieren

1. Erstellung und Ankauf von Unterlagen, Geräten und Behelfen für die Beratung, berufsbezogene Weiterbildung und Jugendveranstaltungen. 2. Berufsbegleitende Fortbildung der Beratungskräfte in fachlichen, pädagogischen und methodischen Bereichen im Inland und auch im Ausland. 3. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Beratungsleistungen sowie von Veranstaltungen zur berufsbezogenen Erwachsenenbildung. 4. Durchführung von Jugendveranstaltungen, z.B. Weiterbildungsveranstaltungen, Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland. 5. Durchführung von Kursen, Lehrgängen und Lehrfahrten zur Berufsausbildung, die gemäß dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz veranstaltet werden. 6. Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Land- und Forstarbeiter.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMLUK
service@bmluk.gv.at

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln, GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0274-II/9/2009 in der Fassung von GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0061-II/9/2010
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Beratung und Bildung in der Landwirtschaft

Referenznummer

1007350